Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen
insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des
Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann
Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel-oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
Quelle: Physio-Deutschland