Krankengymnastik

Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel-oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Quelle: Physio-Deutschland